Rechtsbeistand

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Rechtsbeistand vom Profi

Wird kein Anwalt eingeschaltet, ziehen die Versicherungen kleine Beträge vor allem bei kleinen Schäden ab – klar, dass Sie bei Streitigkeiten im Wert von ein paar hundert Euro keinen Rechtsanwalt zur Vertretung bekommen.

Haben Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet, muss die Haftpflichtversicherung die Kosten Ihres Verkehrsanwalts und selbstständigen Kfz-Sachverständigen übernehmen.

Sind die vertraglichen Verpflichtungen klar, wird Ihnen die Vergleichsbereitschaft des gegnerischen Versicherers in der Regel direkt nach der Schadenmeldung mitgeteilt.