Oldtimergutachten
Oldtimergutachten durch den Sachverständigen
Ein Oldtimer ist ein Auto, welches vor wenigstens 30 Jahren gebaut wurde.
Wichtig dabei ist der Zustand des Fahrzeuges. Der Oldtimer muss sich schätzungsweise im Originalzustand befinden und sollte obendrein gepflegt und akzeptabel erhaltenen sein. Ob jene Erwartungen getreu der StVZO §29 erfüllt sind, entscheidet ein Prüfingenieur via einer Hauptuntersuchung. Sind sämtliche Bedingungen für einen Oldtimer erfüllt wird das Fahrzeug mit einem H-Kennzeichen als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ angemeldet.